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Geschichte des Herzogtums Westfalen
zum Kurfürstentum Köln

Das Erzstift Köln hat seit der Übertragung des südwestfälischen Missionsbezirks bedeutenden Grundbesitz im Sauerland, am Hellweg bei Soest sowie im späteren Vest Recklinghausen, jedoch ist bis zum Ende des 11. Jahrhunderts keine Grafschaft in kölnischer Hand, jedoch zeigen sich schon deutliche Bestrebungen eine weltliche Herrschaft aufzubauen. 1102 erfolgt die erzwungene Abtretung der halben Grafschaft Arnsberg an Köln. Es folgen der Erwerb von Werl und Rüthen sowie die Grafschaft Volmarstein (mit Schwelm und Hagen).

Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen (1180), der vom Erzbischof Philipp von Heinsberg entscheidend gefördert wird, erhält dieser das Herzogtum Westfalen, also den südlichen Teil des ursprünglichen Herzogtums Sachsen. Erzbischof Engelbert von Berg (1216 - 1225) betreibt die planmäßige Ausdehnung des Herzogtums und gerät damit in Gegensatz zu den weltlichen Herrschern, denen er die kirchlichen Vogteien entzieht. Der Streit gipfelt in seiner Ermordung bei Gevelsberg durch seinen Neffen, den Grafen Friedrich von Altena-Isenburg.

Als eigentlicher Begründer des kölnischen Territoriums in Westfalen stellt Engelbert die Verbindung zwischen den Besitzungen am Hellweg und an der Diemel her und sichert die kölnischen Rechte im südlichen Sauerland durch die Stadterhebung von Attendorn (1222). Er greift noch weiter aus durch die zeitweilige Schutzherrschaft über die Stadt Paderborn und die Beteiligung an den Gründungen von Siegen und der Neustadt Herford (1224). Im Diemelland erwirbt er die halbe Stadt Helmarshausen mit der Krukenburg und ist seit 1230 Mitbesitzer des corveyischen Marsberg. Erzbischof Konrad von Hochstaden (1238-1261) erlangt mit der 1248 von Sayn angekauften Waldenburg die Landeshoheit im Biggetal und kreist die Grafschaft Arnsberg damit auch von Süden ein. Der Kogelnberger Vertrag mit Braunschweig bestimmt 1260 die Weser zur Grenze der beiderseitigen Einflußgebiete. Erzbischof Siegfried von Westerburg (1275 bis 1297) sprengt 1277 noch einmal einen großen Bund seiner westfälischen und rheinischen Gegner; die Schlacht bei Worringen 1288 bedeutet dann aber das Ende der herzoglichen Oberhoheit in Westfalen.

Die alte Stützpunktpolitik wird zwar zunächst fortgesetzt; von Dauer bleibt aber nur der Pfandbesitz der Kogelnburg mit Volkmarsen (als Exklave bis 1806 mit dem Herzogtum Westfalen verbunden). Das eigentliche kölnische Westfalen erfährt 1368 durch den Ankauf der Grafschaft Arnsberg die entscheidende Abrundung. Schon um 1102 hatte Graf Friedrich der Streitbare aus dem Hause der Grafen von Werl die halbe Grafschaft Köln preisgeben müssen. Erbe der Grafschaft und der 1114 errichteten neuen Burg Arnsberg wird nach seinem Tode 1124 der niederländische Graf Gottfried von Cuyk (Kuik). Sein Sohn Heinrich I. (1154-1185) muß um 1160 unter kölnischem Druck zugunsten Eberhards von Berg auf Burg und Herrschaft Altena verzichten und seine Grafschaft 1165 dem Erzstift zu Lehen auftragen. Der Arnsberger Besitz nördlich der Lippe um die Burg Rietberg wird 1237 als eigene Herrschaft abgeteilt (seit 1353 Reichsgrafschaft) ; die Restgrafschaft ist fortan von Köln politisch völlig lahmgelegt. Auseinandersetzungen des letzten kinderlosen Grafen Gottfried IV. (gest. 1371) mit Graf Engelbert von der Mark um das Erbe der Edelherren von Bilstein treiben den Grafen in die Arme Kölns. Mit der Eingliederung Arnsbergs in dessen sauerländischen Besitz beginnt sich für diesen und den zugehörigen Hellweg die Bezeichnung "Herzogtum Westfalen" einzubürgern (seit 1367 im Titel des Erzbischofs). Das kölnische Herzogtum Westfalen wird damit durch den Kern des heutigen Westfalens gebildet, die überwiegenden Teile Westfalens gehen jedoch an die Bischöfe von Münster, Paderborn, Osnabrück und Minden sowie an die Grafen von Mark, Ravensberg und Lippe.

Erzbischof Friedrich von Saarwerden (1370-1414) sucht vergeblich die kölnischen Hoheitsrechte im Bereich der Grafschaft Mark zu behaupten, muß aber nach mehreren Fehden die Ansprüche auf Volmarstein, Bochum, Hagen und Schwelm 1392 endgültig fallenlassen. Erzbischof Dietrich von Moers (1414-1463) versucht ein letztes Mal, die kölnischen Herrschaftspläne in Westfalen mit dem Ziel der Beseitigung der kleve-märkischen Machtstellung zu beleben. Die damit verbundene finanzielle Anspannung führt Ritterschaft und Städte des Herzogtums Westfalen 1437 zu einer Landesvereinigung zusammen und 1463 verankert die Erblandesvereinigung die weitgehend selbständige Stellung von Ritterschaft und Städten gegenüber dem Landesherrn. Soest, die alte Hauptstadt des kölnischen Westfalen, die 1279 mit dem Ankauf der Vogtei die Grundlagen für die Ausdehnung ihrer Hoheit über die sie umgebende Börde legt und gegenüber dem Landesherrn weitgehende Unabhängigkeit erlangt, schließt 1441 mit Herzog Adolf von Kleve einen Freundschaftsvertrag. Der endgültige Bruch mit Köln und der Anschluß der Stadt an Kleve lösen 1444 die Soester Fehde aus. In ihrem Gefolge gehen Stadt und Börde, bis auf einen schmalen Streifen südlich der Lippe, an Kleve-Mark verloren. Während der Fehde ermöglicht die Köln freundliche Haltung Graf Gerhards von der Mark 1444/45 die Besetzung der Herrschaften Fredeburg und Bilstein im oberen Sauerland. Die im Schiedsspruch von Maastrich 1449 bestätigte Erwerbung der beiden Herrschaften stellt die territoriale Verbindung des Amtes Waldenburg mit dem Hauptteil des Herzogtums her.

Unter Erzbischof Hermann von Wied (1515-1547) findet das Luthertum in die Städte des kölnischen Westfalen Eingang, wird nach seiner Absetzung, wie im ganzen Erzstift, auch hier wieder unterdrückt. Die Religionswirren erneuern sich unter Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg, der 1582 zum Protestantismus übertritt. Er zieht sich ins Herzogtum Westfalen zurück, wo sich mehrere Städte und Teile der Ritterschaft dem Protestantismus zugewandt haben. Der westfälische Landtag bekennt sich, nach entsprechendem Druck auf die Altgläubigen, mit Mehrheit für Truchseß, die vestischen Stände treten dagegen auf die Seite des Domkapitels. Im Kölner Kriege findet Truchseß nur schwache Unterstützung im protestantischen Lager; ein hessischer Vorschlag, ihn mit dem kölnischen Westfalen abzufinden, wird nicht verwirklicht. 

Für den 1583 neugewählten Kurfürsten Ernst von Bayern erobert sein Bruder Herzog Ferdinand die westfälischen Lande, und der westfälische Landtag erkennt in Geseke den Kurfürsten an. Das evangelische Bekenntnis kann sich nur im waldeckisch-hessischen Grenzraum halten. Nach Beendigung des Krieges 1590 wird die Erblandesvereinigung des Herzogtums Westfalen von 1463 erneuert. 

Der Dreißigjährige Krieg bringt in seiner zweiten Hälfte das kölnische Westfalen, namentlich den Hellweg und das schon 1598 durch die Spanier stark mitgenommene Vest Recklinghausen, zeitweise in die Hand der Hessen. Nach dem Ankauf der corveyischen Hälfte von Marsberg 1507 werden die im Laufe des 16. Jahrhunderts wiederaufgelebten territorialen Streitfragen mit Waldeck bis zum Grenzrezeß von 1663 endgültig bereinigt. Gegenüber der Grafschaft Mark können im Gericht Valbert kölnische Hoheitsrechte behauptet werden (zweiherrig bis Anfang des 19. Jhs.). 1576 löst Erzbischof Salentin von Isenburg das Vest Recklinghausen aus 130-jähriger Gemenscher Pfandschaft und ordnet Gerichtswesen und Verfassung neu (Salentinischer Rezeß 1577).

Die Machtstellung der Stände auf dem Gebiet der Steuerhoheit bleibt auch während des 18. Jahrhunderts unangetastet. Unter Max von Österreich (1784 bis 1801) setzen Reformen (Landdrost Franz Wilhelm von Spiegel in Arnsberg und Franz Josef Graf von Nesselrode in Recklinghausen), besonders auf dem Gebiet der Bildung ("Normalschule" des Pfarrers Sauer in Rüthen 1795), ein.

Die 1794 wegen der Annexion der linksrheinischen Gebiete Kurkölns nach Westfalen übergesiedelten Behörden des Kurstaats schlagen in Arnsberg (Domkapitel), Recklinghausen (Regierung) und Brilon (Hofkammer) ihr Quartier auf. Die dem Lauf der Ruhr folgende Demarkationslinie schneidet das Herzogtum Westfalen 1795/96 in zwei Teile. Gegenüber den Säkularisationsbestrebungen der Zeit hat der kaiserliche Plan eines aus den kölnisch-westfälischen Landen und dem Stift Münster zu bildenden Kurstaats keine Aussicht auf Verwirklichung.

1803 kommt das Herzogtum an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. 1807 kommt es an das neu gegründete Königreich Westphalen mit der Hauptstadt Kassel.

1815 wird das Herzogtum Westfalen Teil der gleichnamigen preußischen Provinz und 1946 Teil des Landes-Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Der Text entstammt überwiegend dem Territorien-Ploetz.

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